Rechtsprechung
BVerwG, 25.03.1999 - 6 B 16.99 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (25)
- BVerwG, 13.05.2004 - 6 B 25.04
Juristische Staatsprüfung, "Mittelwertverfahren".
Wird eine Vorschrift des Landesrechts als bundesverfassungsrechtlich bedenklich angesehen, ist im Einzelnen darzulegen, gegen welche verfassungsrechtliche Norm verstoßen wird und ob sich bei der Auslegung dieser Bestimmung Fragen grundsätzlicher Bedeutung stellen, die sich nicht aufgrund bisheriger oberstgerichtlicher Rechtsprechung - insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts - beantworten lassen (Beschluss vom 25. März 1999 - BVerwG 6 B 16.99 - Beschluss vom 28. Februar 2002 - BVerwG 6 BN 2.02 - Beschluss vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 6 B 69.03 -). - BVerwG, 17.08.2009 - 6 B 9.09
Berufungsvereinbarung; Bestandsschutz; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache …
Auf eine solche Rüge hin kann die Revision vielmehr nur dann zugelassen werden, wenn zugleich dargelegt wird, gegen welche verfassungsrechtliche Norm verstoßen wird und inwiefern sich bei der Auslegung dieser Bestimmung Fragen grundsätzlicher Bedeutung stellen, die sich nicht aufgrund der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung beantworten lassen (Beschlüsse vom 18. August 1999 - BVerwG 1 B 41.99 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 40 S. 2 , vom 25. März 1999 - BVerwG 6 B 16.99 - [...] Rn. 4 , vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 6 B 69.03 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 39 S. 33 …und vom 18. Juni 2008 a.a.O. S. 5). - BVerwG, 27.04.2005 - 6 B 72.04
Voraussetzungen einer Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Verfahrens- und der …
Wird eine Vorschrift des Landesrechts als bundesverfassungsrechtlich bedenklich angesehen, ist im Einzelnen darzulegen, gegen welche verfassungsrechtliche Norm verstoßen wird und ob sich bei der Auslegung dieser Bestimmung Fragen grundsätzlicher Bedeutung stellen, die sich nicht aufgrund bisheriger oberstgerichtlicher Rechtsprechung insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts beantworten lassen (vgl. Beschluss vom 25. März 1999 BVerwG 6 B 16.99 ).Wenn eine Vorschrift des Landesrechts als bundesverfassungsrechtlich bedenklich angesehen wird, ist nämlich im Einzelnen darzulegen, gegen welche verfassungsrechtliche Norm verstoßen wird und ob sich bei der Auslegung dieser Bestimmung Fragen grundsätzlicher Bedeutung stellen, die sich nicht aufgrund bisheriger oberstgerichtlicher Rechtsprechung insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts beantworten lassen (vgl. Beschluss vom 25. März 1999 a.a.O.).
- BVerwG, 19.06.2010 - 6 B 12.10
Sendegenehmigung; extra radio; Auslegung des Klageantrags; Revisibilität
Wird eine Vorschrift des Landesrechts als bundesverfassungsrechtlich bedenklich angesehen, ist im Einzelnen darzulegen, gegen welche verfassungsrechtliche Norm verstoßen wird und ob sich bei der Auslegung dieser Bestimmung Fragen grundsätzlicher Bedeutung stellen, die sich nicht aufgrund bisheriger oberstgerichtlicher Rechtsprechung - insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts - beantworten lassen (vgl. Beschluss vom 25. März 1999 - BVerwG 6 B 16.99 -). - BVerwG, 27.02.2007 - 6 B 81.06
Aufnahme einer Hunderasse in eine Liste vermutlich gefährlicher Hunde ohne …
Wird eine Vorschrift des Landesrechts als bundesverfassungsrechtlich bedenklich angesehen, ist im Einzelnen darzulegen, gegen welche verfassungsrechtliche Norm verstoßen wird und ob sich bei der Auslegung dieser Bestimmung Fragen grundsätzlicher Bedeutung stellen, die sich nicht aufgrund bisheriger oberstgerichtlicher Rechtsprechung - insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts - beantworten lassen (vgl. Beschluss vom 25. März 1999 - BVerwG 6 B 16.99 ). - BVerwG, 18.01.2012 - 4 BN 25.11
Zur Unzulässigkeit von Festsetzungen als Negativplanung
Wird eine Vorschrift des Landesrechts als bundesverfassungsrechtlich bedenklich angesehen, ist im Einzelnen darzulegen, gegen welche verfassungsrechtliche Norm verstoßen wird und ob sich bei der Auslegung dieser Bestimmung Fragen grundsätzlicher Bedeutung stellen, die sich nicht aufgrund bisheriger oberstgerichtlicher Rechtsprechung - insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts - beantworten lassen (vgl. Beschluss vom 25. März 1999 - BVerwG 6 B 16.99 - juris). - BVerwG, 04.10.2005 - 6 B 40.05
Annahme einer konkreten Gefahr durch Hunde ohne Maulkorb oder Leine; Vorliegen …
Wird eine Vorschrift des Landesrechts als bundesverfassungsrechtlich bedenklich angesehen, ist im Einzelnen darzulegen, gegen welche verfassungsrechtliche Norm verstoßen wird und ob sich bei der Auslegung dieser Bestimmung Fragen grundsätzlicher Bedeutung stellen, die sich nicht aufgrund bisheriger oberstgerichtlicher Rechtsprechung insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts beantworten lassen (vgl. Beschluss vom 25. März 1999 BVerwG 6 B 16.99 ). - BVerwG, 06.10.2005 - 6 BN 2.05
Gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Maßregelung potenziell gefährlicher …
Wird eine Vorschrift des Landesrechts als bundesverfassungsrechtlich bedenklich angesehen, ist im Einzelnen darzulegen, gegen welche verfassungsrechtliche Norm verstoßen wird und ob sich bei der Auslegung dieser Bestimmung Fragen grundsätzlicher Bedeutung stellen, die sich nicht aufgrund bisheriger oberstgerichtlicher Rechtsprechung insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts beantworten lassen (vgl. Beschluss vom 25. März 1999 BVerwG 6 B 16.99 ). - BVerwG, 15.06.2012 - 6 B 3.12
Rauchverbot; Nichtraucherschutz; Gaststätte, Einkaufspassage; Außengastronomie; …
Wird eine Vorschrift des Landesrechts - vorliegend § 7 Abs. 1 LNRSchG - als bundesverfassungsrechtlich bedenklich angesehen, ist im Einzelnen darzulegen, gegen welche verfassungsrechtliche Norm verstoßen wird und ob sich bei der Auslegung dieser Bestimmung Fragen grundsätzlicher Bedeutung stellen, die sich nicht aufgrund bisheriger oberstgerichtlicher Rechtsprechung - insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts - beantworten lassen (vgl. Beschluss vom 25. März 1999 - BVerwG 6 B 16.99). - BVerwG, 27.08.2003 - 6 B 53.03
Vereinbarkeit der Rundfunkgebührenpflicht mit dem Gebot der Gleichheit aller …
Wird eine Vorschrift des Landesrechts als bundesverfassungsrechtlich bedenklich angesehen, ist im Einzelnen darzulegen, gegen welche verfassungsrechtliche Norm verstoßen wird und ob sich bei der Auslegung dieser Bestimmung Fragen grundsätzlicher Bedeutung stellen, die sich nicht aufgrund bisheriger oberstgerichtlicher Rechtsprechung insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts beantworten lassen (vgl. Beschluss vom 25. März 1999 BVerwG 6 B 16.99 ). - BVerwG, 18.01.2011 - 6 B 61.10
Tierhaltung; Genehmigungsvorbehalt
- VGH Hessen, 19.05.2009 - 10 A 2476/08
Einkommensbegriff im Rundfunkgebührenrecht
- BVerwG, 04.04.2002 - 6 B 1.02
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache für ein Revisionsverfahren - …
- BVerwG, 27.09.2006 - 6 B 16.06
Anforderungen an die rechtlichen Bewertung der Beschlagnahme eines Handys durch …
- BVerwG, 01.04.2004 - 6 BN 2.03
Rechtmäßigkeit einer Gefahrabwehrverordnung - Vorliegen einer abstrakten Gefahr - …
- BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 16.02
Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegungs- …
- BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 33.02
Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegungs- …
- BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 34.02
Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegungs- …
- BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 35.02
Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegungs- …
- BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 36.02
Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegungs- …
- BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 19.02
Autonomie der Landesmedienanstalten im Hinblick auf die verfassungsrechtlich …
- BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 38.02
Autonomie der Landesmedienanstalten im Hinblick auf die verfassungsrechtlich …
- BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 17.02
Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …
- BVerwG, 29.05.2002 - 6 B 15.02
Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegungs- …
- VG Sigmaringen, 15.09.2005 - 2 K 122/05
Zum Begriff des Einkommens im Sinne des § 5 Abs 1 S 2 RdFunkGebVtr 1991